Im Law Blog wird heute Wolfgang Schäuble aus einem Stern-Interview zitiert, und zwar folgendermaßen:
“Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.”
Der Innenminister meint also Unschuldige zu verhaften, wäre nicht so schlimm, wenn man damit Böses verhindern kann.
Passenderweise bringt er auch, ein aus seiner Sicht gesehen, sehr gutes Beispiel, in diesem kommen nämlich auf einen Unschuldigen der verhaftet wird, 10 Anschläge die verhindert werden.
Man rechne also, 11 Verhaftungen bei denen diese blöde Unschuldsvermutung in den Gully getreten wird, führt zu nur einem Fehler, sprich zu nur einem unschuldig Bestraften.
Und was zählt der Einzelne schon ? (Für Schäuble anscheinend nicht viel)
Ja, da ist endlich mal einer der etwas unternimmt gegen diese vielen Terroranschläge in Deutschland.
Bei dieser Terrorwelle kann man ruhig mal ein paar Unbescholtene verhaften, oder ?
Allerdings könnte es doch einen Fehler in Schäubles Rechnung geben. Naturgemäß geht der Sicherheitsmann davon aus, dass alle so schuldig und unverhaftet sind wie sein Umfeld.
Stimmt aber beim Otto-Normal-Verdächtigen nicht. Dieser ist nämlich im Durchschnitt wesentlich unschuldiger (eigene Schätzung vom 18.04.2007).
Na so was blödes, ich bin jetzt doch gegen Schäubles Idee - es sei denn sie beschränkt sich auf seinen elitären Kreis.
Und in diesem Sinne, wünsche ich ihm viel Erfolg beim Rundumschlag in seinem Umfeld und hoffe, dass er Manns genug, ist auch vor sich selbst nicht haltzumachen.